Mitgliedschaft

Vollmitgliedschaft

Für die Vollmitgliedschaften 1 bis 300 gilt eine besondere Regelung: Sie sind jederzeit vererblich. Somit gehen die Aufnahmegebühr und das Investitionsdarlehen nicht verloren. Zudem sind diese ersten 300 Vollmitgliedschaften übertragbar, sobald der Golfclub Donau-Riss eine Mitgliederzahl von 550 erreicht hat.

Zwingt eine private oder berufliche Veränderung zur Aufgabe der Mitgliedschaft, so ist auch in diesen Fällen die bezahlte Einlage, unter Beachtung der oben genannten Bedingungen, nicht verloren. Aufgrund der Attraktivität des Clubs, des Platzes und der Begrenzung auf 300 Mitgliedschaften ist sogar ein Wertzuwachs denkbar. In beiden Fällen sind die langjährigen Erbbaurechtsverträge von 98 Jahren von Vorteil.

Interessenten können sich auch für eine nicht vererbbare und nicht übertragbare Mitgliedschaft entscheiden. Aus der Beitragsliste ist zu entnehmen, dass eine solche Mitgliedschaft preisgünstiger ist. Die Aufnahmegebühr und das Investitionsdarlehen sind bei Aufnahme als Mitglied zu bezahlen. Diese Zahlungen werden für den Bau des Platzes und die Gebäude verwendet. Der Mitgliedsbeitrag besteht aus Umlage, Spielbeitrag und Spielgebühr. Er ist jeweils zu Jahresbeginn zu leisten. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen werden zur Deckung der laufenden Kosten des Betriebs verwendet.



Zweitmitglieder
Zweitmitglieder sind Golfer, die bereits als ordentliches Mitglied einem anerkannten, europäischen Golfclub, mit eigenem örtlichen Golfplatz angehören. Diese Zweitmitglieder sind für das Jahr des Eintritts und die zwei Folgejahre von der Zahlung der jährlichen Umlage befreit.



Jugendmitglieder
Das sind Jugendliche bis zur Erreichung der Volljährigkeit sowie Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende bis zum 27. Lebensjahr. Mit Erreichen dieser Grenzen können sie einen Aufnahmeantrag als ordentliches Mitglied stellen.



Fernmitglieder
Das sind Personen, deren Erstwohnsitz mehr als 60 Kilometer vom Golfplatz entfernt ist. Die Beiträge sind nach Entfernung gestaffelt.



Passive Mitglieder
Diese Mitglieder haben kein Spielrecht, dafür haben sie Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht.



Jahresspielrechte
Diese Personen haben für die Dauer von einem oder zwei Jahren ein Spielrecht. Eine Mitgliedschaft ist damit nicht verbunden. Ein Teil der Jahrespielgebühr wird bei Eintritt als Vollmitglied angerechnet.







Anmeldeformulare

 Mitgliedschaft   |   Jahresspielrecht


PREISE

Gültig für 2011 Aufnahme-
gebühr
(einmalig)
Investitions-
darlehen
Spielbeitrag
(jährlich)
Umlage
(jährlich)
Spielgebühr Bemerkung
Vollmitglieder
(Nr. 1 bis Nr. 150)
vererb- und übertragbar
Vollständig gezeichnet - Keine Aufnahme möglich
Vollmitglieder
vererb- und übertragbar
1500 € 5500 € 630 € 500 € 90 €
Zweitmitglieder
(bis Nr. 300)
vererb- und übertragbar
1500 € 5500 € 630 € 0 € 90 € Befreiung von
der Umlage für
das Jahr des
Eintritts und die
beiden Folgejahre
Zweitmitglieder
(ab Nr. 301)
nicht vererb- und übertragbar
1500 € 5000 € 630 € 0 € 90 € Befreiung von
der Umlage für
das Jahr des
Eintritts und die
beiden Folgejahre
Jugendmitglieder
bis 18 Jahre 0 € 0 € 100 € 0 € 0 €
bis 19 bis 27 Jahre 0 € 0 € 200 € 0 € 0 € Student oder in Ausbildung
Fernmitglieder
ab 60 km Entfernung 0 € 0 € 750 € 0 € 0 € Entfernung in Luftlinie gemessen
ab 100 km Entfernung 0 € 0 € 500 € 0 € 0 € Entfernung in Luftlinie gemessen
ab 300 km Entfernung 0 € 0 € 300 € 0 € 0 € Entfernung in Luftlinie gemessen
Passive Mitgliedschaft 0 € 0 € 100 € 0 € 0 €
Jahresspielrechte
(nicht verlängerbar)
Bei Eintritt
als Vollmitglied
werden angerechnet:
für 1 Jahr 0 € 0 € 1500 € 0 € 90 € 250 €
für 2 Jahre (pro Jahr) 0 € 0 € 2000 € 0 € 90 € 500 €